Die Lustigen Pfingstbrüder

 

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Wildeshausen
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Unsere Statuten

gültig seit der Gründungsversamlung vom 01. Juni 1988, Stand Mai 2015

Inhaltsverzeichnis

1. Der Zylinder
2. Die Fliege
3. Der Frack
4. Der Orden
5. Die Hose
6. Das Hemd
7. Die Schuhe
8. Die Socken
9. Der Vogel
10. Das Gewehr
11. Das Tor
12. Das Beweismittel
13. Die Fahnentradition
14. Der Tag der Frackanprobe / Unkosten
15. Pfingstheiligabend
16. Pfingsthalbjahrestreffen
17. Das Verhalten der Rekruten
18. Die neuen Mitglieder
19. Der Einstand des neuen Mitglieds
20. Der Pfingstdienstag
22. Die Tradition
23. Das Erscheinen im Festzelt
24. Das Internet
25. Anmerkung

1. Der Zylinder
Die Zylinderwahl ist jedem selbst überlassen. Der Zylinder ist schwarz, besteht nicht aus Pappe, Plastik oder Filz. Der Zylinder wird stets neutral getragen, d.h. es befinden sich keine schmückenden Teile (z.B. Blumen, Bänder, Stickers usw.) an oder auf dem Zylinder.
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2. Die Fliege
Die Farbe der Fliege ist schwarz.
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3. Der Frack
Die Farbe des Fracks ist grundsätzlich schwarz. Äußerlich muß er der Norm entsprechen und in einem ordentlichen Zustand sein.
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4. Der Orden / Abzeichen und der Anordnung
Insgesamt sind 7 Orden / Abzeichen zugelassen:
Herzseite von oben: Zeichen der Weber, Vogel sowie 25 Jahre Mitglied der Wildeshauser Schützengilde
rechte Seite von oben: Stadt Wildeshausen, Landkreis Oldb. Orden der Pfingstbrüder, Wachetrommler 600 Jahre Gilde
Orden der Pfingstbrüder: Farbe: pink und gelb, mit Plakette, auf der die gekreuzten Gewehre zu sehen sind. Für den Orden der Pfingstbrüder ist Dirk Illgner verantwortlich.
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5. Die Hose
Die Farbe der Hose ist schwarz. Das Farbe-Schnitt-Muster sollte stimmen. Die Hose besteht weder aus Jeans noch aus Cord. Die Mitglieder achten auf einen ordentlichen Sitz. Dem Mitglied steht es frei, zwischen Hosenträger oder Gürtel zu wählen. In jedem Fall ist die Farbe schwarz. Form und Aussehen ist unauffällig.
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6. Das Hemd
Das Hemd ist langärmlich, weiß mit weißen Knöpfen (Manschettenknöpfe sind gestattet).
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7. Die Schuhe
Der Schuh ( kein Stiefel!) ist schwarz, besteht aus Glattleder und ist stets sauber und gepflegt zu tragen.
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8. Die Socken
Die Socken sind schwarz. Kniestrümpfe sind nicht geduldet.
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9. Der Vogel
Der Vogel sitzt auf der Herzseite. Die Mitglieder achten auf einen ordentlichen Sitz.
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10. Das Gewehr
Das Gewehr (vom Typ Brünger) wird mit einem Bierglaslauf aus Holz mitgeführt.
Für die Fertigung und Ausgabe der Holzbiergläser ist Holger Hess verantwortlich. Jedes neue Mitglied besorgt sich eigenverantwortlich das Gewehr.
Jedes Mitglied ist für ein ordentliches Erscheinen am Frackanprobe- bzw. Pfingstdienstag verantwortlich und haftet gegebenenfalls für den Verlust oder die Beschädigung seines Gewehres.
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11. Das Tor
Die Mitglieder sind dem Huntetor unterstellt.
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12. Das Beweismittel
Bevor sich die „Pfingstbrüder“ auf dem Festplatz versammeln, wird ein Foto als Beweismittel bei Helmut Rang erstellt. Für die Pflege des Albums ist Helmut Rang verantwortlich.
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13. Die Fahnentradition
Die Fahne und der Mast werden jährlich, in der Regel ein Wochenende vor Pfingsten, zum neu bestimmten Mitglied transportiert. Der genaue Termin wird beim Halbjahrestreffen vereinbart.
Der neue Bestimmungsort wird beim Halbjahrestreffen oder bei der Frackanprobe festgelegt. Jeweils der letzte Fahnenbesitzer reinigt den Mast und sorgt für die Übergabe.
Das Mitglied, das den Fahnenmast bekommt, beseitigt evtl. entstandene Transportschäden und ist, soweit erforderlich, für die Reinigung der Fahne verantwortlich.
Um 19.00 Uhr werden die Mitglieder zur Fahnenübergabe eingeladen. Hierbei sorgt der Gastgeber für die Verpflegung der Pfingstbrüder. Die Kosten werden durch eine Umlage am Tag der Frackanprobe gedeckt. (Reste werden am Tag der  Frackanprobe verzehrt).
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14. Der Tag der Frackanprobe
Der Tag ist stets der Freitag vor Pfingsten. An diesem Tag erscheinen alle Mitglieder um 19.00 Uhr komplett nach dem Vorbild der Statuten. Jedes Mitglied informiert sich über den Ablauf der Frackanprobe beim jeweiligen Ausrichter.Der
Ausrichter ist für eine ordentlicheVerpflegung verantwortlich. Es folgt unmittelbar nach der Begrüßung des Vorsitzenden die Musterung aller Mitglieder.Fehler, die durch die Musterung festgestellt werden, werden mit einem „Kurzen“ bestraft (max.5). Ausschenker ist hierbei grundsätzlich der Gastgeber. (Der Gastgeber hält für die Mitglieder neben Bier, Korn, Sauren, Plum, Jägermeister und Feigling bereit.)
Der nachfolgende Veranstalter wird an jedem Tag der Frackanprobe bzw. beim Pfingsthalbjahrestreffen neu bestimmt.Die Kosten werden durch eine Umlage gedeckt. Der Termin für das Halbjahrestreffen wird an diesem Tag festgelegt.
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15. Pfingstheiligabend
Am Pfingstheiligabend treffen sich mittags um 13.00 Uhr alle Mitglieder beim ausgewählten Treffpunkt. Hier wird sich bis zum Abend gestärkt. Die Unkosten werden durch den Jahresbeitrag der Mitglieder und durch die Strafgelder gedeckt.
Am gleichen Abend, bzw. beim Pfingshalbjahrestreffen wird über den Treffpunkt und über den Jahresbeitrag neu abgestimmt.
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16. Pfingsthalbjahrestreffen
Das Halbjahrestreffen findet am letzten Samstag im November eines jeden Jahres um 19:00 Uhr statt. Der Ort wird rechtzeitig durch Dirk Illgner mitgeteilt.

17. Das Verhalten der Rekruten
Beim Ausmarsch, Einmarsch, sowie bei der Frackanprobe ist das Verhalten der Rekruten gesittet. Jeder achtet auf den anderen! Beim Ausmarsch und bei der Frackanprobe ist mit einer ordentlichen Rasur zu erscheinen.
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18. Die neuen Mitglieder
Das Maximum beträgt 21 Mitglieder.
Unterscheidung: Es wird unterschieden zwischen erfahrenden (bereits Gildemitglied) und neuem Mitglied. Das neue Mitglied hat ein Probejahr zu absolvieren. Es marschiert bei den "Lustigen Pfingsbrüdern" mit, trägt keine Erkennungsstreifen und führt das Brünger-Gewehr ohne "Bierglas" mit sich.

Das erfahrende Mitglied hat kein Probejahr und marschiert im Sinne der Statuten mit.

Die Wahl: Beim Halbjahrestreffen wird per Zettelwahl demokratisch gewählt. Erlangt der Bewerber eine Dreiviertelmehrheit, erscheint er im Sinne der Statuten erstmals zur Frackanprobe. Das neue Mitglied lernt hier den Ablauf kennen. Das erfahrende Mitglied nimmt sofort an der Frackanprobe teil. Dem aufgenommenen Mitglied werden die Streifen, der Gewehraufsatz und die Statuten ausgehändigt.

Entscheidung: Bis zum Halbjahrestreffen hat sich das neue Mitglied und die Pfingstbrüder endgültig über die Aufnahme zu den "Lustigen Pfingsbrüdern" zu entscheiden (Dreiviertelmehrheit). Das neue Mitglied teilt seine Entscheidung dem Vorsitzenden mit.
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19. Der Einstand des neuen Mitglieds
Am Pfingstdienstag trinkt das neue Mitglied ein "U-Boot" (Spezialgemisch), singt das Wildeshauser Lied vor dem Versammeln auf dem Marktplatz und gibt nach dem Ausmarsch zwei Runden Bier im Krandel aus.
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20. Der Pfingstdienstag
Am Pfingstdienstag treffen sich alle Mitglieder um 11.00 Uhr bei Helmut Rang. Gestärkt wird von dort aus zum Festzelt marschiert (ordentliches Verhalten der Rekruten).
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21. Die Marschordung
  LINKS MITTE RECHTS
1. Reihe Karl-Heinz Becker Helmut Rang Erhard Meyenburg
2. Reihe Kai Röper Dirk Illgner Thomas Janzing
3. Reihe Klaus Lindemann Stephan Mierke Michael Müller
4. Reihe Jens Oentrich Frank Stauga Marko Terkowski
5. Reihe Andreas Meyenburg x Holger Hess
6. Reihe Jens Luthardt Andreas Reige Detlef von Döllen
              

22. Die Tradition
Nach dem Einmarsch im Krandel, versammeln sich alle Mitglieder auf dem Rasen hinter dem Festzelt. Danach maschieren alle Mitglieder zur Stärkung zum vereinbarten Treffpunkt. Der ausrichtenden Familie wird ein Blumenstrauß übergeben, der von Andreas Meyenburg besorgt wird (Vertretung: Holger Hess). Die Unkosten werden durch eine Umlage getragen. Der neue Ausrichter wird rechtzeitig bekanntgegeben.
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23. Das Erscheinen im Festzelt / Pfingstdienstag
Der Frack wird von jedem Mitglied bis zum offiziellen „Wegtreten“ getragen. Dies ist der Zeitpunkt, nach dem die Fahne wieder zurück ins Quartier transportiert wurde. Ab diesem Zeitpunkt kann jeder Pfingstbruder im kleinen Dienstanzug erscheinen (weißes Hemd, Fliege, schwarze Hose, schwarze Schuhe).

Das erscheinen in Zivilzeug ist nicht gestattet. Zylinder, Gewehr und Frack können abgegeben werden. Das Mitglied, bei dem die Ausrüstungsgegenstände untergestellt werden, verwahrt diese für einen Zeitraum von 30 Tagen. Innerhalb dieser Frist holt jedes Mitglied seine Ausrüstungsgegenstände ab. Der Verwahrer legt eine Liste mit Namen an, die später dem Vorsitzenden zur Ermittlung der Strafgelder vorgelegt wird.
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24. Das Internet
Verantwortlich für die Gestaltung und Aktualität ist :
(a) D. von Döllen sowie (b) S. Mierke.
Bei dieser Aufgabe ist jeder Pfingstbruder gehalten, beide bei Ihrer Aufgabe zu unterstützen.

25. Anmerkung
Der Umfang dieser Statuten wächst von Jahr zu Jahr. Es gibt immer etwas neues, dass einer Reglementierung bedarf. Natürlich gehört zu den Statuten auch ein Strafenkatalog, den wir aber hier nicht zur Schau stellen möchten. Sie können diese Statuten kopieren, aber wäre es nicht besser, wenn Sie Ihre eigenen Gedanken und Erfahrungen zu Papier bringen! Wir können Ihnen garantieren, dass es bei einem zünftigen Bier in einer gemütlichen Runde zu umschweifenden Diskussionen kommen wird.

Wir wünschen Ihnen jetzt schon viel Spaß dabei!

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