Unsere
Statuten
gültig seit der Gründungsversamlung vom 01. Juni 1988, Stand
Mai 2015
Inhaltsverzeichnis
1. Der Zylinder
2. Die Fliege
3. Der Frack
4. Der Orden
5. Die Hose
6. Das Hemd
7. Die Schuhe
8. Die Socken
9. Der Vogel
10. Das Gewehr
11. Das Tor
12. Das Beweismittel
13. Die Fahnentradition
14. Der Tag der Frackanprobe / Unkosten
15. Pfingstheiligabend
16. Pfingsthalbjahrestreffen
17. Das Verhalten der Rekruten
18. Die neuen Mitglieder
19. Der Einstand des neuen Mitglieds
20. Der Pfingstdienstag
22. Die Tradition
23. Das Erscheinen im Festzelt
24. Das Internet
25. Anmerkung
1. Der Zylinder
Die Zylinderwahl ist jedem selbst überlassen. Der Zylinder
ist schwarz, besteht nicht aus Pappe, Plastik oder Filz. Der
Zylinder wird stets neutral getragen, d.h. es befinden sich
keine schmückenden Teile (z.B. Blumen, Bänder, Stickers usw.)
an oder auf dem Zylinder.
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2.
Die Fliege
Die Farbe der Fliege ist schwarz.
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3.
Der Frack
Die Farbe des Fracks ist grundsätzlich schwarz. Äußerlich
muß er der Norm entsprechen und in einem ordentlichen
Zustand sein.
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4.
Der Orden
/ Abzeichen und der Anordnung
Insgesamt sind 7 Orden / Abzeichen zugelassen:
Herzseite von oben: Zeichen
der Weber, Vogel sowie 25 Jahre Mitglied der Wildeshauser
Schützengilde rechte Seite von
oben: Stadt Wildeshausen, Landkreis Oldb. Orden der
Pfingstbrüder, Wachetrommler 600 Jahre Gilde Orden
der Pfingstbrüder: Farbe: pink und gelb, mit
Plakette, auf der die gekreuzten Gewehre zu sehen sind. Für
den Orden der Pfingstbrüder ist Dirk Illgner verantwortlich.
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5.
Die Hose
Die Farbe der Hose ist schwarz. Das Farbe-Schnitt-Muster
sollte stimmen. Die Hose besteht weder aus Jeans noch aus
Cord. Die Mitglieder achten auf einen ordentlichen Sitz. Dem
Mitglied steht es frei, zwischen Hosenträger oder Gürtel zu
wählen. In jedem Fall ist die Farbe schwarz. Form und Aussehen
ist unauffällig.
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6.
Das Hemd
Das Hemd ist langärmlich, weiß mit weißen
Knöpfen (Manschettenknöpfe sind gestattet).
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7.
Die Schuhe
Der Schuh ( kein Stiefel!) ist schwarz, besteht aus Glattleder
und ist stets sauber und gepflegt zu tragen.
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8.
Die Socken
Die Socken sind schwarz. Kniestrümpfe sind nicht geduldet.
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9.
Der Vogel
Der Vogel sitzt auf der Herzseite. Die Mitglieder achten auf
einen ordentlichen Sitz.
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10.
Das Gewehr
Das Gewehr (vom Typ Brünger) wird mit einem Bierglaslauf aus
Holz mitgeführt. Für die Fertigung und Ausgabe der
Holzbiergläser ist Holger Hess verantwortlich. Jedes neue
Mitglied besorgt sich eigenverantwortlich das Gewehr.
Jedes Mitglied ist für ein ordentliches Erscheinen am
Frackanprobe- bzw. Pfingstdienstag verantwortlich und haftet
gegebenenfalls für den Verlust oder die Beschädigung seines
Gewehres.
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11.
Das Tor
Die Mitglieder sind dem Huntetor unterstellt.
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12.
Das Beweismittel
Bevor sich die „Pfingstbrüder“ auf dem Festplatz versammeln,
wird ein Foto als Beweismittel bei Helmut Rang erstellt. Für
die Pflege des Albums ist Helmut Rang verantwortlich.
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13.
Die Fahnentradition
Die Fahne und der Mast werden jährlich, in der Regel ein
Wochenende vor Pfingsten, zum neu bestimmten Mitglied
transportiert. Der genaue Termin wird beim Halbjahrestreffen
vereinbart. Der neue Bestimmungsort wird beim
Halbjahrestreffen oder bei der Frackanprobe festgelegt.
Jeweils der letzte Fahnenbesitzer reinigt den Mast und sorgt
für die Übergabe. Das Mitglied, das den Fahnenmast bekommt,
beseitigt evtl. entstandene Transportschäden und ist, soweit
erforderlich, für die Reinigung der Fahne verantwortlich.
Um 19.00 Uhr werden die Mitglieder zur Fahnenübergabe
eingeladen. Hierbei sorgt der Gastgeber für die Verpflegung
der Pfingstbrüder. Die Kosten werden durch eine Umlage am Tag
der Frackanprobe gedeckt. (Reste werden am Tag der
Frackanprobe verzehrt).
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14.
Der Tag der Frackanprobe
Der Tag ist stets der Freitag vor Pfingsten. An diesem Tag
erscheinen alle Mitglieder um 19.00 Uhr
komplett nach dem Vorbild der Statuten. Jedes Mitglied
informiert sich über den Ablauf der Frackanprobe beim
jeweiligen Ausrichter.Der Ausrichter ist für eine
ordentlicheVerpflegung verantwortlich. Es folgt unmittelbar
nach der Begrüßung des Vorsitzenden die Musterung aller
Mitglieder.Fehler, die durch die Musterung festgestellt
werden, werden mit einem „Kurzen“ bestraft (max.5).
Ausschenker ist hierbei grundsätzlich der Gastgeber. (Der
Gastgeber hält für die Mitglieder neben Bier, Korn, Sauren,
Plum, Jägermeister und Feigling bereit.) Der nachfolgende
Veranstalter wird an jedem Tag der Frackanprobe bzw. beim
Pfingsthalbjahrestreffen neu bestimmt.Die Kosten werden durch
eine Umlage gedeckt. Der Termin für das Halbjahrestreffen wird
an diesem Tag festgelegt.
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15.
Pfingstheiligabend
Am Pfingstheiligabend treffen sich mittags um 13.00
Uhr alle Mitglieder beim ausgewählten Treffpunkt.
Hier wird sich bis zum Abend gestärkt. Die Unkosten werden
durch den Jahresbeitrag der Mitglieder und durch die
Strafgelder gedeckt. Am gleichen Abend, bzw. beim
Pfingshalbjahrestreffen wird über den Treffpunkt und über den
Jahresbeitrag neu abgestimmt.
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16. Pfingsthalbjahrestreffen
Das Halbjahrestreffen
findet am letzten Samstag im November eines jeden Jahres um
19:00 Uhr statt. Der Ort wird rechtzeitig durch
Dirk Illgner mitgeteilt.
17.
Das Verhalten der Rekruten
Beim Ausmarsch, Einmarsch, sowie bei der Frackanprobe ist
das Verhalten der Rekruten gesittet. Jeder achtet auf den
anderen! Beim Ausmarsch und bei der Frackanprobe ist mit einer
ordentlichen Rasur zu erscheinen.
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18.
Die neuen Mitglieder
Das Maximum beträgt 21 Mitglieder.
Unterscheidung: Es wird unterschieden zwischen erfahrenden
(bereits Gildemitglied) und neuem Mitglied. Das neue Mitglied
hat ein Probejahr zu absolvieren. Es marschiert bei den "Lustigen
Pfingsbrüdern" mit, trägt keine Erkennungsstreifen
und führt das Brünger-Gewehr
ohne "Bierglas"
mit sich.
Das erfahrende Mitglied hat
kein Probejahr und marschiert
im Sinne der Statuten mit.
Die
Wahl: Beim Halbjahrestreffen wird per Zettelwahl demokratisch
gewählt. Erlangt der Bewerber eine Dreiviertelmehrheit,
erscheint er im Sinne der Statuten erstmals zur Frackanprobe.
Das neue Mitglied lernt hier den Ablauf kennen. Das erfahrende
Mitglied nimmt sofort an der Frackanprobe teil. Dem aufgenommenen
Mitglied werden die Streifen, der Gewehraufsatz und die Statuten
ausgehändigt.
Entscheidung:
Bis zum Halbjahrestreffen hat sich das neue Mitglied und die
Pfingstbrüder endgültig über die Aufnahme zu
den "Lustigen Pfingsbrüdern" zu entscheiden
(Dreiviertelmehrheit).
Das neue Mitglied teilt seine Entscheidung dem Vorsitzenden
mit.
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19.
Der Einstand des neuen Mitglieds
Am Pfingstdienstag trinkt das neue Mitglied ein "U-Boot"
(Spezialgemisch), singt das Wildeshauser Lied
vor dem Versammeln
auf dem Marktplatz und gibt nach dem Ausmarsch zwei Runden
Bier im Krandel aus.
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20.
Der Pfingstdienstag
Am Pfingstdienstag treffen sich alle Mitglieder um 11.00 Uhr
bei Helmut Rang. Gestärkt wird von dort aus zum Festzelt
marschiert (ordentliches Verhalten der Rekruten).
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21.
Die Marschordung
|
LINKS |
MITTE |
RECHTS |
1. Reihe |
Karl-Heinz Becker |
Helmut Rang |
Erhard Meyenburg |
2. Reihe |
Kai
Röper |
Dirk
Illgner |
Thomas
Janzing |
3. Reihe |
Klaus
Lindemann |
Stephan
Mierke |
Michael
Müller |
4. Reihe |
Jens
Oentrich |
Frank
Stauga |
Marko Terkowski |
5. Reihe |
Andreas Meyenburg |
x |
Holger
Hess |
6. Reihe |
Jens Luthardt |
Andreas Reige |
Detlef
von Döllen |
22.
Die Tradition
Nach dem Einmarsch im Krandel, versammeln sich alle Mitglieder
auf dem Rasen hinter dem Festzelt. Danach maschieren alle
Mitglieder zur Stärkung zum vereinbarten Treffpunkt.
Der ausrichtenden Familie wird ein Blumenstrauß übergeben,
der von Andreas Meyenburg besorgt wird (Vertretung: Holger
Hess). Die Unkosten werden durch eine Umlage getragen. Der
neue Ausrichter wird rechtzeitig bekanntgegeben.
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23.
Das Erscheinen im Festzelt
/ Pfingstdienstag
Der Frack wird von jedem Mitglied bis zum offiziellen „Wegtreten“
getragen. Dies ist der Zeitpunkt, nach dem die Fahne wieder
zurück ins Quartier transportiert wurde. Ab diesem Zeitpunkt
kann jeder Pfingstbruder im kleinen Dienstanzug erscheinen
(weißes Hemd, Fliege, schwarze Hose, schwarze Schuhe).
Das
erscheinen in Zivilzeug ist nicht gestattet. Zylinder, Gewehr
und Frack können abgegeben werden. Das Mitglied, bei
dem die Ausrüstungsgegenstände untergestellt werden,
verwahrt diese für einen Zeitraum von 30 Tagen. Innerhalb
dieser Frist holt jedes Mitglied seine Ausrüstungsgegenstände
ab. Der Verwahrer legt eine Liste mit Namen an, die später
dem Vorsitzenden zur Ermittlung der Strafgelder vorgelegt wird.
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24.
Das Internet
Verantwortlich für die Gestaltung und Aktualität ist :
(a) D. von Döllen sowie (b) S. Mierke. Bei dieser Aufgabe
ist jeder Pfingstbruder gehalten, beide bei Ihrer Aufgabe zu
unterstützen.
25.
Anmerkung
Der Umfang dieser Statuten wächst von Jahr zu
Jahr. Es gibt immer etwas neues, dass einer Reglementierung
bedarf. Natürlich gehört zu den Statuten auch ein
Strafenkatalog, den wir aber hier nicht zur Schau stellen
möchten. Sie können diese Statuten kopieren, aber
wäre es nicht besser, wenn Sie Ihre eigenen Gedanken
und Erfahrungen zu Papier bringen! Wir können Ihnen garantieren,
dass es bei einem zünftigen Bier in einer gemütlichen
Runde zu umschweifenden Diskussionen kommen wird.
Wir
wünschen Ihnen jetzt schon viel Spaß dabei!
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